Pflichtverteidigung

In geeigneten Fällen kommt die Abrechnung im Rahmen einer Pflichtverteidigung in Betracht. Hierbei geht die Staatskasse für Sie in Vorleistung. Lassen Sie uns gerne klären, ob ich Ihr Pflichtverteidiger werden kann.

RVG

Sollte Ihr Fall nur einen überschaubaren Umfang an Arbeit in Anspruch nehmen, so kommt eine Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zum Zuge. In einem persönlichen Gespräch können wir dies unverbindlich erörtern. 

Honorar

In der Regel rechne ich meine Arbeit nach einem Pauschal- oder Stundenhonorar ab. Hierbei zahlen Sie nur für die tatsächlich geleistete Arbeit und wissen vor jedem Verfahrensabschnitt genau über die Kosten Bescheid. 

Wichtig:
Ohne Ihre Kenntnis entstehen Ihnen keinerlei Kosten. Eine erste Kontaktaufnahme erfolgt stets kostenfrei.